Geistiges Eigentum professionell gestalten

Um den wirtschaftlichen Wert von geistigem Eigentum optimal zu nutzen, gilt es mit IP-Rechten professionell zu arbeiten, IP-Portfolios aktiv zu gestalten oder Kooperationen auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen. So kann der Wert von geistigem Eigentum tatsächlich aktiviert werden.

Lizenzverträge im

IP-Bereich

Das Vertragsrecht im IP-Bereich ist in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes stark vom Lizenzrecht geprägt. Denn die Nutzung fremder Schutzrechte erfordert entsprechende Lizenzen, sei es im Falle von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder Designs.

Ob gegebene Lizenzen, genommene Lizenzen oder ein Lizenztausch: Mit dem (technischen) Verständnis über den Lizenzgegenstand steht und fällt bei technischen Schutzrechten die Qualität eines Lizenzvertrages. Da wir in unserer Kanzlei über umfassende rechtliche und technische Expertise verfügen, zusätzlich über jahrelange Erfahrung in der Verhandlung von nationalen und internationalen Lizenzverträgen, sind wir in der Lage, maßgeschneiderte Lizenzverträge aller Art für Sie zu erstellen oder im Rahmen der Möglichkeiten genau nach Ihrem Bedarf zu verhandeln.

Nicht nur Lizenzverträge spielen im IP-Recht eine wichtige Rolle. Klassische Kaufverträge können für technische Schutzrechte von Relevanz sein. Von großer Bedeutung sind außerdem Kooperationsverträge beispielsweise im Bereich Forschung und Entwicklung: Hier erfordert die Zusammenarbeit unter Partnern klare Regelungen z. B. hinsichtlich der Geheimhaltung, dem Recht an der Erfindung, der Zuteilung von Fördermitteln, der zu leistenden Beiträge oder der späteren Verwertung der Ergebnisse. Besonders gestaltet sich die Vertragsgestaltung in Fällen der Auftragsentwicklung, etwa wenn Partner beteiligt sind, die aus der öffentlichen Hand finanziert werden (Universitäten etc.).

Geht es darum, solche Vertragswerke zu prüfen, zu erstellen oder auszuhandeln, kümmern wir uns darum. Entweder direkt im Kontakt mit der Gegenseite oder als „stiller Berater“ im Hintergrund und Unterstützung Ihrer IP-Experten inhouse.

Andere

Verträge

Andere

Verträge

Nicht nur Lizenzverträge spielen im IP-Recht eine wichtige Rolle. Klassische Kaufverträge können für technische Schutzrechte von Relevanz sein. Von großer Bedeutung sind außerdem Kooperationsverträge beispielsweise im Bereich Forschung und Entwicklung: Hier erfordert die Zusammenarbeit unter Partnern klare Regelungen z. B. hinsichtlich der Geheimhaltung, dem Recht an der Erfindung, der Zuteilung von Fördermitteln, der zu leistenden Beiträge oder der späteren Verwertung der Ergebnisse. Besonders gestaltet sich die Vertragsgestaltung in Fällen der Auftragsentwicklung, etwa wenn Partner beteiligt sind, die aus der öffentlichen Hand finanziert werden (Universitäten etc.).

Geht es darum, solche Vertragswerke zu prüfen, zu erstellen oder auszuhandeln, kümmern wir uns darum. Entweder direkt im Kontakt mit der Gegenseite oder als „stiller Berater“ im Hintergrund und Unterstützung Ihrer IP-Experten inhouse.

Bewertung,

Due Diligence etc.

Wir beschränken uns jedoch nicht auf Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen. Wenn gewünscht, kümmern wir uns für Sie um die Bewertung von vertragsgegenständlichen Rechten oder um umfassende Due-Diligence-Prüfungen im Vorfeld von Investitionen oder im Zusammenhang von Unternehmenskäufen. Gutachten in diesem Kontext beziehen sich dann je nach individuellem Bedarf etwa auf Teilbereiche oder ganze IP-Portfolios.

So können Sie Chancen und Risiken geplanter Lizenzen oder Kooperationen verlässlich einschätzen und Verhandlungen gezielt an den Ergebnissen ausrichten.

Nicht zuletzt kümmern wir uns außerdem darum, Vertragsgestaltung einzusetzen, um Streitigkeiten und Gerichtsverfahren zu vermeiden oder zu beenden, z. B. in Form von außergerichtlichen Vergleichsvereinbarungen oder – etwa im Markenrecht – durch Abgrenzungsvereinbarungen.

Außergerichtliche

Vereinbarungen

Außergerichtliche

Vereinbarungen

Nicht zuletzt kümmern wir uns außerdem darum, Vertragsgestaltung einzusetzen, um Streitigkeiten und Gerichtsverfahren zu vermeiden oder zu beenden, z. B. in Form von außergerichtlichen Vergleichsvereinbarungen oder – etwa im Markenrecht – durch Abgrenzungsvereinbarungen.

Unsere Leistungen

Wegen unserer umfangreichen Erfahrung in der IP-Vertragsgestaltung auf nationaler und internationaler Ebene und aus dem Umgang mit unseren Mandanten und ihren Vertragspartnern in Europa, Asien und den USA wissen wir, was wir für Sie in Lizenzverträgen, Kooperationsvereinbarungen und anderen Vertragswerken verhandeln können und wie wir verhandeln müssen. So behalten wir neben rechtlichen Anforderungen natürlich auch mögliche kulturelle Unterschiede in der Verhandlungsführung etc. im Auge.

Patente / Gebrauchsmuster

  • Patentlizenzverträge
  • Lizenzverträge für Gebrauchsmuster
  • Kaufverträge über technische Schutzrechte
  • Kooperationsverträge im Bereich F&E
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Entwicklungsverträge
  • Gutachten im Zusammenhang mit Bewertungen / IP Due Diligence
  • Risikobewertungen im Zusammenhang mit IP Due Diligence
  • Prüfung der Rechtsmängelfreiheit („freedom to operate“)

Marken

  • Markenlizenzverträge
  • Kaufverträge über Marken
  • Abgrenzungs- und Koexistenz-Vereinbarungen
  • Gutachten im Zusammenhang mit Bewertungen / IP Due Diligence
  • Risikobewertungen im Zusammenhang mit IP Due Diligence

Designs

  • Designlizenzverträge
  • Kaufverträge über Designs
  • Gutachten im Zusammenhang mit Bewertungen / IP Due Diligence
  • Risikobewertungen im Zusammenhang mit IP Due Diligence

Arbeitnehmer­erfindungen

  • Unterstützung bei der Ermittlung einer angemessenen Vergütung
  • Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen, insbesondere in Bezug auf die Regelung der angemessenen Vergütung
  • Beratung von Arbeitgebern hinsichtlich der Organisation von Arbeitnehmererfindungen im Unternehmen
  • Durchführen von Seminaren zur Schulung von Arbeitnehmern, die im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses regelmäßig Erfindungen machen

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