Schutzrechte sind staatliche verliehene Monopole. Sie erlauben ihrem Inhaber auf Zeit, Dritten die Nutzung eines rechtlich geschützten Gegenstands zu untersagen. IP-Rechte sind allerdings bedeutend mehr als bloße „Verbietungsrechte“. Sie sind wertvolle Wirtschaftsgüter, für deren Bestand man sich aktiv einsetzen und die man effektiv gegen Schutzrechtsverletzungen verteidigen sollte.
Vorgehen gegen
Rechtsverletzungen
Geistiges Eigentum gilt es zu verteidigen. Patente, Marken und Designs ermöglichen es, gegen Rechtsverletzungen Dritter vorzugehen und Schutzrechtsverletzungen im In- und Ausland aktiv zu unterbinden, und zwar aus rechtlichen und ökonomischen Erwägungen heraus, aber ebenso aus taktischen Erwägungen oder Image-Gründen.
Natürlich geht es hier aber nicht allein um das bloße Unterbinden von Schutzrechtsverletzungen. Im Fokus steht auch, finanzielle Schäden, die Ihnen durch Schutzrechtsverletzungen entstehen, ersetzt zu bekommen – inkl. möglicher Kosten für die Rechtsverteidigung.
Unsere Verteidigung Ihres geistigen Eigentums umfasst zunächst strategische Beratung darüber, wie – und wie schnell – in Ihrer Situation auf IP-Rechtsverletzungen zu reagieren ist. Im Anschluss unterstützen wir Sie bei außergerichtlichen Schritten, wenn diese Schritte in Ihrem Fall sinnvoll erscheinen. Und nicht zuletzt führen wir natürlich Gerichtsverfahren vor den jeweils zuständigen Gerichten. Im Ausland greifen wir hierfür auf verlässliche Vertreter vor Ort zurück.
Schutzrecht gilt es außerdem zu verteidigen, wenn Dritte Ihre Schutzrechte angreifen und zu Fall bringen wollen, beispielsweise durch eine Nichtigkeitsklage oder einen Löschungsantrag. Das gilt für alle Arten von Schutzrechten auf nationaler und internationaler Ebene. Aber auch rechtliche Schritte Dritter gegen Sie, die als Abmahnung oder Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung „nur“ den Vorwurf der Verletzung von Patenten, Gebrauchsmuster, Marken oder Designs zum Gegenstand haben, gilt es effektiv abzuwehren.
Wir sorgen für Ihre Verteidigung, wenn Sie von Dritten rechtlich in Anspruch genommen werden: in jedem Stadium des Verfahrens und bei Bedarf in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, die Ihre Vertretung vor Gerichten im In- und Ausland übernehmen.
Schutzrechte
verteidigen
Schutzrechte
verteidigen
Schutzrecht gilt es außerdem zu verteidigen, wenn Dritte Ihre Schutzrechte angreifen und zu Fall bringen wollen, beispielsweise durch eine Nichtigkeitsklage oder einen Löschungsantrag. Das gilt für alle Arten von Schutzrechten auf nationaler und internationaler Ebene. Aber auch rechtliche Schritte Dritter gegen Sie, die als Abmahnung oder Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung „nur“ den Vorwurf der Verletzung von Patenten, Gebrauchsmuster, Marken oder Designs zum Gegenstand haben, gilt es effektiv abzuwehren.
Wir sorgen für Ihre Verteidigung, wenn Sie von Dritten rechtlich in Anspruch genommen werden: in jedem Stadium des Verfahrens und bei Bedarf in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, die Ihre Vertretung vor Gerichten im In- und Ausland übernehmen.
Unsere Leistungen
Damit Ihre IP-Rechte effektiv zur Geltung gebracht werden, kümmern wir uns darum, Schutzrechtsverletzungen zu unterbinden und rechtliche Schritte gegen Sie abzuwehren. Wir stehen außergerichtlich und natürlich vor Gericht an Ihrer Seite, wenn erforderlich oder zweckmäßig auch unter Hinzuziehung von Korrespondenzanwälten sowie inländischen und ausländischen Rechtsanwälten am jeweiligen Gerichtsstand.
Patente / Gebrauchsmuster
- Beratung zum Vorgehen bei Verletzungen Ihrer Patente / Gebrauchsmuster
- Durchsetzen von Ansprüchen wegen Verletzung Ihrer Patente / Gebrauchsmuster, z. B. Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz vor ordentlichen Gerichten ggfs. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
- Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, Klagen und einstweilige Verfügungen vor ordentlichen Gerichten ggfs. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
- Erheben von Verletzungsklagen und Nichtigkeitsklagen einschließlich Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes
- Koordinieren von internationalen Verletzungsprozessen zur Verteidigung Ihrer Patente / Gebrauchsmuster
- Angriff von Patenten und Gebrauchsmustern Dritter (fehlende Schutzfähigkeit, Beeinträchtigung eigener Rechte)
- Vertretung bei Einspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren oder Löschungsverfahren gegen Ihre Patente / Gebrauchsmuster in Deutschland
- Verteidigung gegen Abmahnung / einstweilige Verfügung wegen Verletzung eines Patents / Gebrauchsmusters
- Hinterlegen von Schutzschriften
- Verteidigung gegen Einsprüche Dritter
Marken
- Abmahnung von Markenrechtsverletzungen
- Erheben von Verletzungsklagen einschließlich Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, ggfs. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
- Einlegen von Widersprüchen gegen Markeneintragungen Dritter
- Anträge auf Löschung von Marken Dritter
- Verteidigung gegen Klagen und Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Dritter
- Verteidigung gegen Löschungsanträge Dritter
- Abwehr von Widersprüchen Dritter gegen Ihre Markeneintragungen
- Koordination von internationalen Verletzungsprozessen
Designs
- Abmahnung wegen Designrechtsverletzungen
- Erheben von Verletzungsklagen einschließlich Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, ggfs. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
- Anträge auf Löschung von Designrechten Dritter
- Verteidigung gegen Klagen und Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Dritter
- Verteidigung gegen Löschungsanträge Dritter
- Koordination von internationalen Verletzungsprozessen
Arbeitnehmererfindungen
- Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Streitigkeiten zu Arbeitnehmererfindungen vor der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen und vor den ordentlichen Gerichten
- Vertretung bei Vindikationsstreitigkeiten